Der Notartermin
Nachdem nun alle Voraussetzungen für den Kauf Ihrer Immobilie geschaffen sind, geht es nun gemeinsam mit Ihrem Verkäufer zum Notar Ihrer Wahl.
Von ihm erhalten Sie zunächst einen Entwurf des zu schliessenden Kaufvertrages, zur Prüfung und Einarbeitung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen.
Wenn all dies erledigt ist, Sie den Vertrag geprüft und ergänzt haben, wird ein Beurkundungstermin vereinbart. Bei diesem Termin sind Sie als Käufer, der oder die Verkäufer, ein evtl. tätiger Makler und auf Wunsch auch wir und natürlich der beurkundende Notar anwesend.
Der Notar verliest im Termin den gesamten Kaufvertrag und erklärt die Bedeutung der einzelnen juristischen Begriffe. Wenn alles OK ist, unterzeichnen der oder die Verkäufer, Sie als Käufer und der amtierende Notar den besagten Entwurf.
Hiermit ist Ihr Kaufvertrag geschlossen.
An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass unsere Darstellung und Tätigkeit keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung darstellt !!!