Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum Land Nrw
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen
In den eigenen vier Wänden - dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung - zu leben, gehört zu den größten Wünschen vieler Menschen. Die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen können Ihnen helfen, diesen Wunsch zu erfüllen.
Die wesentlichen Informationen zu den Förderangeboten finden Sie unter den nebenstehenden Links. Diese Informationen können nur einen groben Überblick geben und ersetzen nicht das Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde. Hier wird man Sie über weitere Details informieren. Ihre zuständige Bewilligungsbehörde können Sie auf der Nrw Bank Website abfragen abfragen.
Die wesentlichen Informationen zu den Förderangeboten finden Sie unter den nebenstehenden Links. Diese Informationen können nur einen groben Überblick geben und ersetzen nicht das Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde. Hier wird man Sie über weitere Details informieren. Ihre zuständige Bewilligungsbehörde können Sie auf der Nrw Bank Website abfragen abfragen.
Grundsätzlich ist die Beantragung der Mittel für Familien mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehindertem im Haushalt möglich.
Die Mittel werden einkommensbezogen bewilligt. D.h. das Familien mit einem zu hohen Einkommen nicht oder mit einem höheren Einkommen geringer gefördert werden als Familien mit geringem Einkommen.
Für die Beantragung der Mittel der Nrw Bank ist ferner ein Eigenkapitaleinsatz nötig. Das zu Verfügung stehenden Eigenkapital muss in der Regel 10 % der Gesamtkosten ausmachen. Bei einem Teil der Mittel genügen auch schon 5 % Eigenkapital.
Mittel der Kfw Bank können Einkommensunabhängig beantragt werden.