Aktuelle Konditionen
 

Förderungen für Neubauten

Bau oder Kauf einer neuen Immobilie     -      Stand 26.06.2010

 

Zinslose und/oder zinsgünstige Darlehen für den Neubau oder den Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen

Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

  • mindestens ein Kind haben oder
  • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.


 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie über den Link "Einkommensgrenzen" rechts auf dieser Seite oder Sie prüfen Ihre Förderberechtigung online mit unserem interaktiven  Förderberater.


Wichtig:

Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der Bewilligungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie mit dieser Stelle einen Beratungstermin.


 

Was wird gefördert?

  • der Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung 
  • der Ersterwerb schlüsselfertiger Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger zur Selbstnutzung (innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung)

 
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • ein Baubeginn bzw. ein Vertragsabschluss vor Erteilung der Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde erfolgt ist, 
  • die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden,
  • Wohn- und Schlafräume - auch Kinderzimmer - kleiner als 10 qm sind 
  • es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt. 


 

Wie hoch muss die Eigenleistung sein?

Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 10 v.H. der Gesamtkosten erbracht werden, davon die Hälfte mit eigenen Geldmitteln oder durch ein lastenfreies Grundstück. Das Starterdarlehen wird auf den Teil der Eigenleistung, der nicht in Geldmitteln erbracht werden muss, angerechnet.


 

Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben?

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für   

  • einen Einpersonenhaushalt 720 EUR 
  • einen Zweipersonenhaushalt 925 EUR 
  • jede weitere Person zusätzlich 235 EUR


Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitergehende Fragen hierzu klären Sie bitte mit der Bewilligungsbehörde.


 

Welche Fördermodelle gibt es?

Es gibt zwei Fördermodelle:

  • Modell A, für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt.    
  • Modell B, für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um maximal 40 v.H. überschreitet.



 

Wie hoch sind die Darlehen?

Je nach Einkommenshöhe des Haushalts und nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) dürfen für die Neubauförderung und den Ersterwerb Darlehen bis zu folgender Höhe gewährt werden:

Modell A:

  • Grundpauschale K1  - 60.000 EUR oder
  • Grundpauschale K2  - 65.000 EUR oder
  • Grundpauschale K3  - 75.000 EUR und

  • Kinderbonus 5.000 EUR je Kind
  • Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte) oder
  • erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte Orte)
  • Starterdarlehen 12.000 EUR


Modell B:

  • Grundpauschale K1 - 35.000 EUR oder
  • Grundpauschale K2 - 45.000 EUR oder
  • Grundpauschale K3 - 55.000 EUR und

  • Kinderbonus 5.000 EUR je Kind
  • Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte) oder
  • erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte Orte)


In welche Kostenkategorie Ihr Bauort oder Kaufort fällt und ob dort ein Stadtbonus gewährt wird, können Sie über den Link "Kostenkategorie der Gemeinde"  rechts auf dieser Seite abfragen.


 

Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

Konditionen für das Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus, Stadtbonus) und das Starterdarlehen

Zinsen: 
  • Modell A: In den ersten fünf Jahren zinsfrei   
  • Modell B: In den ersten fünf Jahren 2 v.H. p.a.

Tilgung:
  • Baudarlehen: 1 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen
  • Starterdarlehen: 5 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen   

Verwaltungskosten: 
  • einmalig: 0,4 v.H. (werden bei Auszahlung einbehalten)   
  • laufend:  0,5 v.H. p.a.

Weitere Details zu den Konditionen aller Darlehen finden Sie diesen Link "Konditionen Nrw Bank" .
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