Aktuelle Konditionen
 

Förderungen für den Kauf einer gebrauchten Immobilie

Kauf einer gebrauchten Immobilie   - Stand 26.07.2010
 
 
Zinslose und/oder zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von gebrauchten Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

  • mindestens ein Kind haben oder 
  • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung von mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln. 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie über den Link "Einkommensgrenzen" rechts auf dieser Seite oder Sie prüfen Ihre Förderberechtigung online mit unserem interaktiven Förderberater.

Wichtig:

Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der Bewilligungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie mit dieser Stelle einen Beratungstermin.

Was wird gefördert?

Der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.


Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • ein Vertragsabschluss vor Antragstellung erfolgt ist,
  • die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden,
  • es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt.

Wie hoch muss die Eigenleistung sein?

Im Regelfall muss Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtkosten durch Bargeld und Guthaben erbracht werden.

Die Bewilligungsbehörde informiert Sie über weitere Einzelheiten und Ausnahmen.


Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben?

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt). 

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für

  • einen Einpersonenhaushalt 720 EUR 
  • einen Zweipersonenhaushalt 925 EUR
  • jede weitere Person zusätzlich 235 EUR

    Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitergehende Fragen hierzu klären Sie bitte mit der Bewilligungsbehörde.  

  • Welche Fördermodelle gibt es?

    Es gibt zwei Fördermodelle:

    • Modell A, für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt  
    • Modell B, für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um maximal 40 v.H. überschreitet.

    Wie hoch sind die Darlehen?

    Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde in der Sie das Förderobjekt kaufen. Die Gemeinden sind entsprechend dem Kostenniveau in drei Kategorien (K1 bis K3) unterteilt. In welche Kategorie Ihre Gemeinde fällt und ob ein Stadtbonus gewährt wird, entnehmen Sie bitte dem Link "Kostenkategorie der Gemeinde" rechts auf dieser Seite.

    Gebrauchte Objekte, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wird erhalten

    Modell A:
    • Grundpauschale K 1  - 42.000 EUR oder
    • Grundpauschale K 2  - 45.500 EUR oder
    • Grundpauschale K 3  - 52.500 EUR und

    • Kinderbonus 3.500 EUR je Kind
    • Stadtbonus 14.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    • erhöhter Stadtbonus 17.500 EUR (nur bestimmte Orte)
    • Starterdarlehen 12.000 EUR

    Modell B:
    • Grundpauschale K 1  - 24.500 EUR oder
    • Grundpauschale K 2  - 31.500 EUR oder
    • Grundpauschale K 3  - 38.500 EUR und

    • Kinderbonus 3.500 EUR je Kind
    • Stadtbonus 14.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    • erhöhter Stadtbonus 17.500 EUR (nur bestimmte Orte)

    Gebrauchte Objekte, die vor 1995 errichtet wurden, erhalten

    Modell A:
    • Grundpauschale K 1  - 36.000 EUR oder
    • Grundpauschale K 2  - 39.000 EUR oder
    • Grundpauschale K 3  - 45.000 EUR und

    • Kinderbonus 3.000 EUR je Kind
    • Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    • erhöhter Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    • Starterdarlehen 12.000 EUR

    Modell B:
    • Grundpauschale K 1  - 21.000 EUR oder
    • Grundpauschale K 2  - 27.000 EUR oder
    • Grundpauschale K 3  - 33.000 EUR und

    • Kinderbonus 3.000 EUR je Kind
    • Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    • erhöhter Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)

    Maximal werden 90 v.H. der Erwerbskosten (einschließlich der Erwerbsnebenkosten) als Darlehen gewährt.
    Beim Erwerb gebrauchter Immobilien, die vor dem 01.01.1995 bezugsfertig geworden sind, bestehen Födermöglichkeiten aus dem Programm Verbesserung der Energieeffizienz, wenn entsprechende Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kauf des Objektes durchgeführt werden.

      Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

      Konditionen für das Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus und Stadtbonus) und das Starterdarlehen

      Zinsen:
      • Modell A: In den ersten fünf Jahren zinsfrei 
      • Modell B: In den ersten fünf Jahren 2 v.H. p.a.

      Tilgung:
      • beträgt 4 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen
      • für das Starterdarlehen: 5 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen

      Verwaltungskosten:
      • einmalig: 0,4 v.H. (werden bei Auszahlung einbehalten) 
      • laufend: 0,5 v.H. p.a.

      Weitere Details zu den Konditionen aller Darlehen finden Sie über diesen Link " Konditionen der Nrw Bank".
      Impressum | Kontakt | Unternehmen | agb | talli.de © Talaga Baufinanzprofi GmbH
      Bochum | Castrop-Rauxel | Dortmund | Gelsenkirchen | Herne | Herten | Recklinghausen | Alle Regionen
      0.59