Das Bauspardarlehen
Das BauspardarlehenDas Bauspardarlehen, das Angebot der Bausparkassen, ist in Deutschland mit der wichtigste Finanzierungsbaustein für die eigenen vier Wände. Über 20 Millionen Deutsche sind Besitzer eines Bausparvertrages.
Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Bauspardarlehens ist der Abschluß eines Bausparvertrages. Unter einem Bausparvertrag versteht man einen Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die Bausparkasse zahlt auf die Einzahlungen Zinsen, die jedoch im Vergleich zu den Zinsen anderer Geldanlagen weniger attraktiv sind. Eine attraktivere Verzinsung kann man beim Bausparen mit sogenannten Bausparprämien erzielen:·
Wohnungsbauprämie·
Vermögenswirksame Leistungen·
Arbeitsnehmer-Sparzulage
Das "Leben" eines Bausparvertrages unterteilt sich in 2 Phasen: die Sparphase und die Darlehensphase. In der Sparphase werden die Sparleistungen erbracht. Der Übergang von der Spar- in die Darlehensphase ist durch die Zuteilung gekennzeichnet:
Sobald das Mindestbausparguthaben (mindestens 40% der Bausparsumme) angespart und eine Mindestsparzeit (in der Regel 18 Monate) erreicht ist, gewährt die Bausparkasse ein Bauspardarlehen.
Nach dieser Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer einen Rechtsanspruch auf das relativ zinsgünstige und zinsstabile Bauspardarlehen. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Darlehen, das ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Wenn das Bauspardarlehen ausgezahlt ist, beginnt die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens nach dem gleichen Prinzip wie beim Annuitätendarlehen der Banken und Sparkassen. Der Darlehenszinssatz ist allerdings schon beim Abschluß des Bausparvertrages festgeschrieben. Er ist vollkommen unabhängig vom Zinsniveau des Kapitalmarktes.
Die Signal Iduna Bauspar AG bietet zum Beispiel mit ihrem neuen Tarif Freiraum einen Bauspartarif an, welcher nur mit mindestens 30 % angespart werden muss. Der Verzicht auf einen laufende Kontoführungsgebühr in der Sparphase und die Darlehensgebühr bei Inanpsruchnahme des Bauspardarlehens gepaart mit Darlehenszinsen ab 2 % nominal ( effektiver Jahreszins 2,25 %) machen Bausparen so wieder interessant.
Ein parallel zur Bankfinanzierung angesparter Bausparvertrag schützt Sie am Ende der Zinsbindung vor bösen Überraschungen, weil der Darlehenszins beim Bausparen schon jetzt feststeht und sich nicht ändern kann.
Wir beraten Sie auch hier jederzeit gern. Der genannte Tarif ist über uns erhältlich.