Das Versicherungsdarlehen
Heute ist dies nicht mehr so, da selbst Versicherer immer mehr das klassische Annuitätendarlehen anbieten. In der Vergangenheit war es das Ziel der Versicherungsgesellschaften dem Kunden in Verbindung mit der Finanzierung auch gleich eine Lebensversicherung mit zu verkaufen.Da das Medium Lebensversicherung aber mehr und mehr aus dem Bereich der Finanzierung verschwindet, haben sich die Zinsen ziemlich dem Marktniveau angepasst.
Beim typischen Versicherungsdarlehen lief es wie folgt ab: Es wird ein sogenanntes Festdarlehen angeboten, das während der gesamten Laufzeit zwar verzinst, aber nicht getilgt wird. Als Kreditnehmer tilgen Sie nicht in monatlichen Raten, sondern erst am Ende der Laufzeit in einem einzigen Betrag. Um diesen Betrag bezahlen zu können, schließen Sie zusätzlich eine Kapitallebensversicherung ab. Die Ablaufleistung der Versicherung dient am Ende der Versicherungslaufzeit der Tilgung des Darlehens.
Das bedeutet also, wenn Sie sich für ein Versicherungsdarlehen entscheiden, zahlen Sie Zinsen, tilgen aber nicht. Statt zu tilgen zahlen Sie monatlich die Prämie für die Lebensversicherung.
Die Prämien für die Versicherung steigen allerdings mit dem Eintrittsalter, da für die Versicherungsgesellschaft das Todesfallrisiko zunimmt. Das bedeutet also, je älter der zukünftige Eigenheimbesitzer ist, umso teurer wird das Versicherungsdarlehen für ihn. Somit lohnt immer ein Vergleich mit den Hypothekenkonditionen der Banken und Sparkassen.
Unter der sogenannten Ablaufleistung versteht man bei Kapitallebensversicherungen die Versicherungssumme plus die Überschußbeteiligung. Die Mehrzahl der Versicherungsdarlehen wird so gestaltet, daß am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung der Darlehenssumme entspricht.
Achtung: Die Höhe der Überschußbeteiligung wird und kann eine Versicherungsgesellschaft nicht garantieren.
Interessant war die Tilgung über eine Lebensversicherung meist nur für den Kapitalanleger, also denjenigen der eine Immobilie zur Vermietung erworben hat.Nur er kann die anfallenden Zinsen einer Baufinanzierung steuerlich geltend machen und hat somit Interesse möglichst Zinsen und Nettomiete über die gesamt Finannzierungslaufzeit gleich hoch oder die monatlichen Zinsbelastungen höher als die monatlichen Zinszahlungen zu halten.
Dass die Tilgung dann in einer Summe am Schluss der Laufzeit erfolgt ist hier ggf. sehr sinnvoll.Zu bedenken ist aber, dass die Zinsen über die komplette Laufzeit in je unveränderter Höhe vom Ursprungskreditbetrag erhoben werden. Im Falle einer deutlichen Zinserhöhung zum Ende einer gewählten 10 jährigen Zinsbindungsfrist, kann dies sehr hohe neue Zinsraten auslösen.
Evtl. stehen Sie ja auf eine Ausbildung als Fakir in Finanzsachen und nehmen die schmerzliche Mehrbelastung gerne in Kauf.
Unser Tipp: Nachdem die Gesetzeslage ab dem Jahr 2005 eine Besteuerung der Überschüsse aus einer Lebensversicherung vorsieht, dürfte das Instrument Lebensversicherung zur Tilgung von Baukrediten wohl ausgedient haben.Ggf. kann es bei vermieteten Immobilien Sinn machen, über die Tilgung gegen Abtretung einer Lebensversicherung nachzudenken.
Hier hilft nur der Gang zum Steuerberater.
Für die Absicherung des Todesfalls des Hauptverdieners, wird die Risikolebensversicherung aber nach wie vor interessant bleiben.
Im Falle eines Falles kann Ihre Familie so schuldenfrei leben.