Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes. Sie bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Abgeschlossenheit bedeutet: Eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von Außen.
Der Nachweis ist durch Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde zu erbringen, die auch für die Baugenehmigung zuständig ist. Bei Bildung von Wohnungseigentum sind der Teilungserklärung die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie der Aufteilungsplan beizufügen und dem Grundbuchamt einzureichen.