| Akzessorietät bzw. als Adjektiv akzessorisch bedeutet im juristischen Sinne "abhängig" oder "gebunden".
Im Zivilrecht versteht man unter einer akzessorischen Sicherheit eine Sicherheit, die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Die Sicherheit folgt automatisch der bestehenden Forderung. Erlischt die Forderung, so erlisch damit auch die Sicherheit.
Akzessorische Sicherheiten sind z.B.:
- Bürgschaft
- Hypothek
- Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten
- Vormerkung
Zu den nicht akzessorischen Sicherheiten zählen u.a.:
- Grundschuld
- Garantie
- Abtretung
- Sicherungsübereignung
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